Die Digitalisierung von heute bedeutet für viele deutsche Unternehmen Existenzsicherung. Der Wandel von „nice-to-have“ zu „signifikant für die Erhaltung des Geschäfts“ ist in Krisenzeiten, wie der Corona-Pandemie, besonders bei vielen KMU deutlich zu spüren. Während sich manche von ihnen immer noch weigern Investitionen im Bereich der digitalen Transformation zu tätigen und diesen Prozess soweit wie möglich nach hinten schieben, stehen die Geschäftsführer anderer Unternehmen vor einem Dilemma. Sie wollen ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen, haben jedoch kein Budget, um das zu ermöglichen. Die Förderprogramme für Digitalisierung sollen dabei mithilfe zweckmäßiger Fördermittel den kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme greifen.

Zuwendungsarten der Digitalisierungsförderung für KMU

Mit dem Ziel, die digitale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes zu stärken, springen unterschiedliche Institutionen auf Bundes- und Landesebene solidarisch ein, um Hilfspakete bereitzustellen, die in Form von 2 Zuwendungsarten beantragt werden können.

Zuschüsse

Die erste und wichtigste staatliche Förderung wird durch Zuschüsse ermöglicht, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Je nach Förderprogramm kann sich ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in einer Förderquote von 30-80% bewegen. Die meisten Förderprogramme für Digitalisierung setzen jedoch einen Eigenkapitalanteil voraus. Die Fördermittel sind auf den Maximalbetrag des ausgewiesenen Eigenkapitals beschränkt. Allein in Deutschland machen die nicht rückzahlbaren Zuschüsse zur Digitalisierung mehrere Milliarden Euro aus.

Kredite

Eine weitere Zuwendungsart wird in Form von zinsverbilligten Krediten bzw. Darlehen in Kooperation mit Förderbanken gewährleistet. Der Niedrigzins kann dabei auf bis zu 10 Jahre zugesichert und die Tilgung des Darlehens mit Haftungsfreistellungen und weiteren Tilgungszuschüssen optional erweitert werden. Da die Förderprogramme nicht zentral verwaltet, sondern von verschiedenen Förderbanken (Kreditinstituten) koordiniert werden, können die Voraussetzungen für die Beantragung solcher Förderkredite je nach Bundesland abweichen.

Schnelle Hilfe für Unternehmen – was wird gefördert?

Das Vorhaben sein Unternehmen zu digitalisieren allein reicht nicht aus. Der Antrag auf Fördermittel kann erst unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gestellt werden. Je nach Bundesland und Unternehmenskennzahlen wie Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme, kann die Bemessung der Förderquote sowie die Bewilligungsdauer variieren. Wird das beantragte Förderprogramm bewilligt, so hat das Unternehmen endlich die Möglichkeit, die bereitgestellten Mittel in folgende Bereiche zu investieren:

  • Investitionen in die IT-Sicherheit

  • Entwicklung digitaler Lösungen und Plattformen

  • Prozessdigitalisierung

  • Vernetzte Systeme und Prozesse

  • Online-Marketing

  • Einführung eines CRM oder ERP für KMU

  • Smart Services

  • Bezuschussung von Beratungs- und Umsetzungsleistungen

  • Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

  • Materialkosten

Zusammenfassend lassen sich mit Hilfe von Förderprogrammen alle relevanten Prozesse im Bereich der digitalen Transformation bezuschussen. In Zeiten der Corona-Krise wurden viele Förderprogramme um einen weiteren wichtigen Bereich erweitert und zwar, die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen für die Mitarbeiter. Darunter fallen die Investition in Hard- und Software sowie die Ausstattung mit der für das Home-Office erforderlicher Möbel.

Go-Digital – Die Prominenz unter Förderprogrammen für Digitalisierung

Eines der bekanntesten bundesweiten Förderprogramme wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufen und trägt den Namen „go-digital“. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen max. Zuschuss von 16.500 Euro mit 50% Förderquote. Mit Hilfe von go-digital sollen Beratungsleistungen eines autorisierten Experten bezuschusst werden, der in Prozessen der digitalen Transformation, der digitalen Markterschließung und IT-Sicherheit unterstützt. Um einen Antrag auf eine go-digital-Förderung zu stellen, müssen in KMU folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Die Zahl der Beschäftigten soll unter 100 sein, der Vorjahresumsatz sich auf max. max. 20 Mio. Euro belaufen und der Standort des Unternehmens in Deutschland sein.

Förderprogramme der Bundeslandländer

Zusätzlich gibt es je nach Bundesland verschiedene weitere Förderprogramme für Digitalisierung, die sich in Art und Höhe der Förderung unterscheiden.

  • Berlin Mittelstand 4.0 (in Berlin)

  • Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital (in Brandenburg)

  • Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 (in Bremen)

  • Hamburg-Kredit Innovation (in Hamburg)

  • Digi-Zuschuss (in Hessen)

  • DigiTrans (in Mecklenburg-Vorpommern)

  • Digitalbonus.Niedersachsen (in Niedersachsen)

  • Mittelstand Innovativ! – Digitalisierungsgutschein und NRW.BANK. Digitalisierungskredit (in Nordrhein-Westfalen)

  • DigitalStarter (in Saarland)

  • Betriebsberatung/Coaching und E-Business (in Sachsen)

  • Digital Innovation (in Sachsen-Anhalt)

  • Digitalbonus (in Thüringen)